Grundsätzlich sind Unternehmen dazu verpflichtet, eine Revisionsstelle zu bezeichnen und ihre Jahresrechnung von dieser überprüfen zu lassen.
Beim Revisionsrecht unterliegen sowohl Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Genossenschaften als auch Kommanditgesellschaften, Vereine und Stiftungen. Die Art (ordentlich oder eingeschränkt) der Revision hängt von der Grösse und der wirtschaftlichen Bedeutung der Orgnisation ab.
Diese Faktoren bestimmen, ob ein Unternehmen der ordentlichen oder der eingeschränkten Revision unterliegt. Kleinstunternehmen können unter bestimmten Bedingungen, zu denen insbesondere das Einverständnis aller Gesellschafter zählt, auf die Revision verzichten.